Waffenbesitzkarte beantragen

Waffenbesitzkarte beantragen 2026

Der Weg zur eigenen Waffenbesitzkarte ist mit der Waffenrechtsnovelle 2025/2026 zum echten Charaktertest geworden. Seit Kurzem müssen Sie in Österreich für Schusswaffen der Kategorie C – und rückwirkend für die letzten zwei Jahre – eine eigene Waffenbesitzkarte beantragen. Diese hat bei Erstausstellung neuerdings eine zeitlich befristete Gültigkeit von 5 Jahren. Das psychologische Gutachten ist um mehr als das Dreifache teurer geworden. Die neue Rechtsprechung meint es mit Waffenbesitzern, die sich an das Gesetz halten, nicht mehr gut. Wie gestaltet sich der Marathon

Ihr Weg zur WBK:
1. Persönliche Voraussetzungen
2. Vorbereitungen treffen
3. Der sachgemäße Umgang
4. Das waffenpsychologische Gutachten
5. Ein Kostenüberblick


Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Um in Österreich Ihre Waffenbesitzkarte überhaupt beantragen zu können, dürfen Sie Ihrer Waffenbehörde zunächst keinen Ausschlussgrund für den Waffenbesitz liefern (siehe Abschnitt 2A). So ist absolute Grundvoraussetzung, dass über Sie kein Waffenverbot aufrecht ist. Darüber hinaus müssen Sie …

… das erforderliche Mindestalter erreicht haben
… eigenberechtigt sein.
… EWR-Bürger sein (EU-Staatsbürgerschaft oder bestimmte Aufenthaltstitel).
… ein psychologisches Gutachten zur waffenrechtlichen Verlässlichkeit vorlegen.
… den Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen vorlegen.
… eine Rechtfertigung nennen, weswegen er Schusswaffen besitzen möchte.

Männer müssen außerdem nachweisen, dass sie über die Eignung zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst verfügen oder den Wehr- oder Zivildienst bereits geleistet haben.

A) Verlässlichkeitsfaktoren – Sind Sie verlässlich?

Nach § 8 WaffG gelten Sie als waffenrechtlich verlässlich, wenn Sie voraussichtlich sachgemäß mit Waffen umgehen werden und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie …

1. Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden;
2. mit Waffen unvorsichtig umgehen;
3. die Waffen nicht sorgfältig verwahren;
4. Waffen keinen Menschen überlassen, die zu ihrem Besitz nicht berechtigt sind.


Schritt 2: Vorbereitungen treffen

Wichtig zu wissen ist, welche Waffenbehörde für Sie zuständig ist. Dies richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz. Durch Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Wohngemeinde können Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/de/orgsearch/gemeindeauswahl/orggroup/116 ganz einfach eruieren, welche Behörde Ihre zuständige Waffenbehörde ist.

A) Ausschlussgründe

Bei Ihrer Waffenbehörde geben Sie später all Ihre erforderlichen Unterlagen sowie den WBK-Antrag ab. Jedoch sei erwähnt, dass das Vorhandensein aller Unterlagen und die Erfüllung aller Erfordernisse keine Garantie für eine WBK ist. Begleitende Umstände können immer noch dazu führen, dass die Waffenbehörde Ihnen die Ausstellung der WBK verweigert. Diese Umstände sind jene, die Ihre waffenrechtliche Verlässlichkeit negativ beeinträchtigen bzw. Ihnen sogar gänzlich aberkennen:

… ein aufrechtes Waffenverbot, auch ein vorläufiges;
… leichtfertige, missbräuchliche oder unvorsichtige Verwendung von Waffen;
… die nicht sichere Verwahrung;
… das Überlassen von Waffen an Personen, die zum Besitz der Waffen nicht berechtigt sind;
… Alkohol- oder andere Suchtkrankheiten;
… psychische Krankheiten oder vergleichbare Beeinträchtigungen;
… körperliche Gebrechen, die den sachgemäßen Umgang unmöglich machen;
… Verurteilungen wegen schwerwiegender Verwaltungsübertretungen bei Trunkenheit;
… gerichtliche Verurteilungen in Bezug auf das Symbole-Gesetz oder Abzeichengesetz;
… das Unmöglichsein der Feststellung des für die Verlässlichkeit relevanten Sachverhaltes;
… ein negatives psychologisches Gutachten;
… Verurteilungen wegen Gewaltdelikten, gemeingefährdenden Delikten, Zuhälterei, Schlepperei, Tierquälerei, wegen gewerbs- oder bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels sowie wegen Verletzung von Menschen durch den fahrlässigen Gebrauch von Waffen, insbes. wenn bereits zwei Verurteilungen vorliegen;

Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu, wird der Einzelfall geprüft. Je nach Schwere des Ausschlussgrundes kann Ihnen die Waffenbehörde selbst nach Vorlegen aller Unterlagen und Erfüllung aller persönlichen Voraussetzungen Ihre WBK verweigern. Trifft keiner dieser Punkte auf Ihre Person zu, so gelten Sie als waffenrechtlich verlässlich. Im weiteren Verlauf rate ich zu ersten Praxiserfahrungen.

B) Erste Praxis: Schießen lernen ohne Verpflichtungen

Bevor Sie sich die gesetzlichen Pflichten eines Waffenbesitzers aufbürden, habe ich eenin persönlicher Ratschlag an Sie. Absolvieren Sie zuerst ein Schnupperschießen und besuchen Sie das ein oder andere Mal den Schießstand mit unterschiedlichen Leihwaffen. Eignen Sie sich die Gepflogenheiten der Schießanlage an. Machen Sie sich mit der Funktion von Schusswaffen vertraut, bis Sie eine sichere Handhabungsroutine und ein zufriedenstellendes Trefferbild erreicht haben.

Diese Empfehlung basiert auf einer langjährigen Erfahrung und sich stets wiederholenden Beobachtung. Der berühmte Waffenführerschein oder andere einmalige Lehrgänge reichen zwar formal aus, um eine Waffenbesitzkarte beantragen zu können. Eine sichere Routine und ernstzunehmende Praxiserfahrung haben Sie damit aber definitiv nicht. Als Waffenbesitzer unterliegen Sie Pflichten, denen Sie sich erst stellen sollten, wenn Sie das Wichtigste vorab zu bewerkstelligen vermögen. Den unentwegt sicheren Umgang mit Schusswaffen in der Praxis. Sollten Ihnen im Alleingang auf einer Schießanlage durch eine simple Vernachlässigung der Sicherheitsregeln im Umgang mit Schusswaffen Fehler passieren, ist das Hausverbot am Schießstand Ihr geringstes Problem.

Schließlich kaufen Sie sich auch nicht ihr erstes eigenes Pferd, solange Sie keinen Reitunterricht hatten. Sie kaufen vernünftigerweise auch kein Kraftfahrzeug, solange Sie keine Lenkerberechtigung haben. Und solange Sie ohnehin nicht wissen, was Sie sich kaufen sollen und keine sichere Handhabungsroutine haben, investieren Sie das Geld, das Sie Ihrer Waffenbehörde und einem Psychologen geben wollen, zuerst lieber in eine sinnvolle Ausbildung. Haben Sie in dieser ein adäquates Level erreicht, ist eine Kontaktaufnahme mit Ihrer Waffenbehörde erstrebenswert.

C) Infos zum WBK-Antrag bei der Behörde einholen

In den vergangenen Monaten hat sich in der österreichischen Waffenrechtsprechung eine Menge geändert. Einen kurzen Überblick können Sie sich hier als Handsheet herunterladen.

Neuerdings müssen Sie Ihre Waffenbesitzkarte beantragen, bevor sie Ihr Gutachten in den Händen halten, das Sie bisher bereits für den Antrag mitbringen mussten. Bei unvollständigen Unterlagen durfte die Behörde den (bezahlten) WBK-Antrag ablehnen: Ausschlussgrund, da waffenrechtliche Verlässlichkeit nicht bescheinigt. Seit der Waffenrechtsnovelle 2025/2026 müssen Sie das Gutachten nachreichen, erst dann wird der Antragsprozess begonnen. Selbstverständlich nur, wenn Sie kein Negativgutachten vorlegen.

Damit Sie Wege und Kosten nicht doppelt stemmen müssen, fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde nach und gehen nach deren Vorgaben vor. Auch Waffenbehörden brauchen eine gewisse Zeit, bis neue Abläufe sich eingespielt haben.


Schritt 3: Der sachgemäße Umgang

A) Waffenführerschein, DMS Firearms License & Co.

Der sogenannte Waffenführerschein hat sich in Österreich als DER Weg zur WBK etabliert. Was viele nicht wissen: Der Begriff Waffenführerschein existiert im gesamten deutschsprachigen Waffenrecht nicht, weder in Österreich noch in Deutschland noch in der Schweiz.

Das, was Sie Ihrer Waffenbehörde in Österreich neben einem psychologischen Gutachten vorlegen müssen, nennt sich im Fachjargon „Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen“. Das kann ein Waffenführerschein sein – muss aber nicht. Auch die DMS Firearms License ist ein solcher Nachweis, der bisweilen vollumfänglich und ohne Einwände von Waffenbehörden anerkannt wurde. Wenn Sie den regelmäßigen Gebrauch Ihrer Schusswaffen nachweisen können, etwa weil Sie monatlich mit einem Kumpel schießen gehen oder zumindest drei Bewerbe im Jahr schießen, kann dies ebenfalls als ein Nachweis über den sachgemäßen Umgang fungieren und einen separaten Kurs mitunter sogar ersetzen.

B) Lehrgangsinhalte

Es ist nicht konkret festgelegt, welches Wissen dem Teilnehmer eines solchen Lehrganges vermittelt werden muss. Nur, dass Teilnehmende zumindest im praktischen Umgang geschult sein müssen, ist dem § 5 der 2. WaffV zu entnehmen. Ob das nun ein einzelner scharfer Schuss ist oder zehn oder vielleicht ein einstündiges Schießtraining, legen weder Gesetz noch Verordnung fest.

Es gibt Händler, die Fremden eine Waffe in die Hand geben, sie unbeobachtet 5 Schuss abgeben lassen und anschließend den Waffenführerschein abstempeln. Es gibt seriösere Gewerbetreibende, die auch Theoriekurs abhalten, aber in der Praxis nicht mehr als zehn Schuss zulassen. Und es gibt Sonderfälle. Ich selbst unterrichte zwar nach österreichischer Rechtsprechung, orientiere mich im fachlichen Aufbau jedoch an der strengsten Waffengesetzgebung in Europa: der Waffensachkunde in Deutschland. Was auch begründet, warum meine Lehrgänge mehr als das Dreifache eines Waffenführerscheins kosten. (Internationale Weiterbildung in Deutschland, der Slowakei und der Schweiz).

C) Gültigkeit & Fristen

Haben Sie einen derartigen Lehrgang absolviert, egal bei wem, hat dieser gegenüber Ihrer Waffenbehörde in Österreich sechs Monate lang Gültigkeit. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie Ihre Waffenbesitzkarte beantragen, da ansonsten der Nachweis über den sachgemäßen Umgang verfällt. Egal ob Waffenführerschein, Firearms License oder etwas anderes. Im Umkehrschluss bedeuet das: Wenn Sie bei Antragstellung Ihren Psychologen nennen und gleichzeitig auch den Nachweis über den sachgemäßen Umgang vorlegen müssen, haben Sie für den Psychologen sechs Monate Zeit, da sonst Ihr Schulungsnachweis ungültig wird.

Bisher habe ich meinen Schützlingen immer empfohlen, zuerst das psychologische Gutachten einzuholen und danach den Lehrgang zu absolvieren. Sollte beim Psychologen nur das Geringste schieflaufen und er Ihnen ein Negativgutachten ausstellen, haben Sie sich zumindest das Geld für den Waffenführerschein oder andere Kurse gespart. Dies ist mit dem neuen Waffengesetz nicht mehr möglich: Sie müssen den Antrag (unter Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Waffen bereits stellen, bevor Sie überhaupt beim Psychologen waren und das Gutachten nachreichen.


Schritt 4: Das psychologische Gutachten

A) Zugelassene Psychologen & Psychologinnen

Nicht jeder Psychologe darf Gutachten für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte ausstellen. In Österreich existiert eine eigene Liste solcher Psychologen, abrufbar unter https://www.psychologen.at//waffenrechtliche-verlaesslichkeitspruefung. Mit dem Filter links können Sie sich Stellen aus Ihrer Umgebung anzeigen lassen.

B) Änderungen mit der Waffenrechtsnovelle 2025/2026

Mit der Waffenrechtsnovelle 2025/2026 haben sich einige Neuerungen ergeben, die sich zwar primär auf die Psychologen auswirken, in weiterer Folge aber auch auf Sie, wenn Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen wollen. So sind die in die Liste eingetragenen klinischen Psychologen verpflichtet, sich laufend fortzubilden und dies gegenüber dem Innenministerium nachzuweisen. Tut ein Gutachter das nicht, hat der Bundesminister ihn von dieser Psychologenliste zu streichen. Er darf keine klinisch-psychologischen Gutachten mehr ausstellen.

Ebenfalls neu ist ein interessanter Widerspruch zweier Textpassagen im WaffG. Sie benötigen für Ihren WBK-Antrag einerseits ein psychologisches Gutachten. Dass Sie der Behörde aber schon bei Antragstellung bekanntgeben müssen, wer dieses Gutachten durchführen wird (§ 41 Abs 1 WaffG), bedeutet: Sie müssen Ihre Waffenbesitzkarte bereits beantragen, obwohl Sie noch gar nicht wissen, ob Ihr Psychologe Sie vielleicht „durchfallen“ lässt.

Auch steht im § 41 Abs 2 Z 1 WaffG, dass innerhalb von 5 Jahren keine neuerliche psychologische Testung benötigt wird, wenn das erste Gutachten kein Negativgutachten war. Doch im § 58 Abs 30a WaffG steht wiederum, dass es dieses sehr wohl braucht: Nämlich wenn Sie im Zeitraum von 1. Juni 2025 bis 28. April 2026 beantragt haben. Sogar dann, wenn Sie damals ein Gutachten nach den damals gültigen Verfahrensregeln vorgelegt haben.

Nach aktueller Rechtsprechung werfen Sie sich den Behörden und Psychologen mit 50%-iger Wahrscheinlichkeit zum Fraß vor. Als außenstehende Beobachterin wage ich es zu sagen: Niemand weiß das besser, als Waffenbesitzer, die von ihrer Behörde etwas brauchten und abgewimmelt wurden, weil sie die Details ihrer eigenen Rechte nicht kannten. Immer wieder kommt es vor, dass Behörden nein sagen, obwohl sie es gesetzlich nicht dürften. Und der Betroffene weiß nicht, wie er sich wehren soll, weil er selber nicht weiß, dass die Behörde hätte ja sagen müssen. Das gilt auch für Rechtsmaterien abseits jeglicher Waffenthematiken.

Lassen Sie sich umfassend ausbilden und versuchen Sie am Ende etwas schlauer zu sein, als diejenigen, die Sie beraten sollen. Auch ich freue mich über neue Schützen und Schützinnen, die nicht alles für bare Münze nehmen, sondern kritisch hinterfragen. Nicht nur das Waffenrecht – auch etwa Trainingsmethoden.

Vor allem, wenn beim WBK-Antrag die Kosten eine wesentliche Rolle spielen, schadet es Ihnen gewiss nicht, sich mehr Zeit zu lassen und Ihr Geld zuerst in eine fundamentale Ausbildung zu investieren. Es ist durchaus annehmbar, dass einige der neuen gesetzlichen Bestimmungen sich vielleicht nochmals ändern. Warten Sie ruhig ein wenig zu, ehe Sie den Behörden und Psychologen Ihr Geld überlassen, solange Sie sich mit dem Waffenbesitz und der Waffenhandhabung nicht wirklich sicher sind. Auch in der Praxis.

C) Aufwand im Zusammenhang mit dem Gutachten

Die oben genannten verpflichtenden Fortbildungen für Psychologen sind nämlich nicht gratis. Diese Kosten werden an Sie als potenzieller WBK-Antragsteller weiterverrechnet. Durch die neuen Erfordernisse kostet ein einmaliges klinisch-psychologisches Waffengutachten lt. § 4 der 1. WaffV heute EUR 813,60 inkl. USt. Hinzukommt, dass die WBK nach neuer Rechtsprechung in Österreich auf 5 Jahre befristet gilt. Möchten Sie diese nach 5 Jahren verlängern lassen, heißt es aufpassen:

Ihr erstes psychologisches Gutachten wurde am 15. April 2026 ausgestellt.
Angenommen, Sie haben Ihre WBK am 30. April 2026 bekommen.
Nach 5 Jahren, am 30. April 2031, möchten Sie Ihre WBK verlängern lassen.
Dann sollten Sie Ihren Antrag auf Verlängerung der WBK unbedingt vor 15. April 2031 stellen.

Stellen Sie den Verlängerungsantrag erst, nachdem ab Ausstellungsdatum Ihres ersten psychologischen Gutachtens mehr als 5 Jahre vergangen sind, müssen Sie ein neues psychologisches Gutachten vorlegen. Selbst, wenn das vorige Gutachten in Ordnung war (Kosten!). Dann drängt die Zeit. Wenn Sie jetzt auch noch den Termin für die WBK-Verlängerung (den 30. April 2031) verpassen, weil etwa die Psychologen keinen so kurzfristigen Termin vergeben können, ist die WBK selbst ebenfalls ungültig und Ihre Erlaubnis zum Waffenbesitz erlischt. Dann müssen Sie den gesamten Prozess erneut durchlaufen. Ihre Waffen müssen temporär bei jemandem untergebracht werden, der zu ihrem Besitz berechtigt ist. Und Sie können zwar eine neue WBK beantragen, unterliegen dann aber wieder der 5-Jahres-Befristung.

Hinzu kommt eine der nicht verfassungskonformen neuen Bestimmungen des österreichischen Waffenrechts. Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre ab Inkrafttreten der neuen Regelungen eine Schusswaffe der Kategorie C nach alter Rechtsprechung legal erworben (also ohne WBK und ohne psychologisches Gutachten), müssen Sie rückwirkend für diese ebenfalls eine Waffenbesitzkarte beantragen, falls Sie keine für Kat. B haben. Dafür haben Sie ab 28. April 2026 genau ein Jahr Zeit. Das geht in manchen Konstellationen mit einem weiteren psychologischen Gutachten einher. Selbstverständlich kostenpflichtig um die jetzt neu festgesetzten EUR 813,60 – nicht nach den damals vorgeschriebenen EUR 283,20.


Schritt 5: Ein Kostenüberblick

Die Kosten, die Sie in den Verwaltungsaufwand und die Bürokratie stecken, wenn Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen, belaufen sich auf ca. EUR 1.000,00 bis EUR 1.200,00. Abhängig davon, bei welchem Anbieter Sie Ihre Schulung zum Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen absolvieren (sofern erforderlich), können die Kosten variieren.

In weiterer Folge kommen erste Anschaffungskosten wie die Waffe selbst, ein geeigneter Waffenschrank, die Munition oder Vereins- und Verbandsmitgliedschaften hinzu, wobei das Ausmaß hier sehr individuell ist. Möchten Sie später Ihre WBK um Plätze erweitern, so sind dies zusätzliche Verwaltungsakte, die alle separat vergebührt sind. Vergessen Sie, fünf Jahre nach Erstausstellung der WBK Ihre Fristen einzuhalten, fangen Sie von vorne an.


Waffenbesitzkarte beantragen 2026: FAQ

Wer kann in Österreich eine Waffenbesitzkarte beantragen?

Verlässliche EWR-Bürger mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet, die das jeweilige Mindestalter erreicht haben: Für Schusswaffen der Kategorie C 21 Jahre, für Kategorie A oder B 25 Jahre.

Brauche ich für jede Waffenkategorie eine eigene WBK?

Nein. Haben Sie bereits eine WBK für Schusswaffen der Kategorie B oder A mit Ausnahmebewilligung, so berechtigt diese auch zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie C.

Was wurde aus der WBK-Erweiterung nach 5 Jahren?

Bisher war es möglich, die eigene WBK ohne Rechtfertigung von 2 auf bis zu 5 Plätze zu erweitern, wenn seit der Erstausstellung mindestens 5 Jahre vergangen sind.

Nun ist jede Erstausstellung befristet gültig. Sie können die WBK zwar nach Ablauf dieser Probephase verlängern und auf die Dauer-WBK umsteigen, eine Erweiterung der Plätze ist jedoch erst nach 5 Jahren Dauer-WBK möglich; also nach insgesamt 10 Jahren.