Ein erfolgreich verlaufener Beschusstest ist auf der Waffe mittels Beschusszeichen zu kennzeichnen.

Der Beschusstest

Was muss eine Waffe eigentlich aushalten, bevor sie in Geschäften erhältlich ist? Dieser Frage widmet sich der heutige Beitrag – und der ist juristischer als das Wort Beschusstest zunächst klingt. Das gesamte Prüfverfahren, das eine Waffe durchläuft, ehe sie in den Handel kommt, ist aufs Genaueste geregelt: im Beschussgesetz und mehreren Verordnungen.

So läuft ein Beschusstest ab:

Was passiert beim Beschusstest?
Vorprüfung
Vorbeschuss
Sichtprüfung & Funktionskontrolle
Endbeschuss
Endkontrolle
FAQ


Was passiert beim Beschusstest?

Das Bestehen des Beschusstests ist Grundvoraussetzung, um vom Hersteller überhaupt in den Handel zu kommen. Im Zuge der Erprobung liegt das Augenmerk auf möglichen Sicherheitsmängeln und Funktionsstörungen. Der Kern dieses Verfahrens ist der Endbeschuss, bei dem üblicherweise um ca. 30 % überladene Munition aus der Waffe abgefeuert wird. Es befindet sich also um etwa 30 % mehr Treibladung in der Patrone, was bei der Schussabgabe zu weit höheren technischen Daten führt. Die Werte der Mündungsenergie und der Mündungsgeschwindigkeit des Geschosses sind beispielsweise deutlich höher als vom Waffenhersteller aufgrund seines Waffendatenblattes vorgesehen.

Hält die Waffe diesem Beschusstest stand, bekommt sie ihr amtliches Beschusszeichen. Abhängig vom Staat und vom Beschussamt, wo diese Erprobung stattfindet, sind Beschusszeichen unterschiedlich gestaltet. Wurden im Zuge der Waffenherstellung und des Prüfverfahrens die Normen der Commission Internationale Permanente pour l’Epreuve des Armes à Feu Portatives (kurz: „die CIP“) eingehalten, was anhand der CIP-Kennung auf der Waffe zu eruieren ist, erkennen die übrigen CIP-Staaten dieses Beschusszeichen an. In Österreich ist die Einhaltung der CIP-Normen gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 (1) BeschG).

-> Warum die CIP-Kennung für Waffenbesitzer von Bedeutung ist

Die Vorprüfung

Nach dem Beschussgesetz in Österreich werden standardmäßig im Inland hergestellte Handfeuerwaffen und deren höchstbeanspruchte Teile oder importierte Waffen ohne gültiges Beschusszeichen in Österreich erprobt. Diese Pflicht obliegt zunächst dem Waffenhersteller, der die Waffe in den Handel bringen möchte; und zwar bevor er das tut. Die Waffen müssen für eine Zulassung zum Beschuss jedoch einige Kriterien erfüllen. Beispielsweise Maßhaltigkeit, Sicherheit und sie müssen aufgrund ihrer Bauart kennzeichnungspflichtig sein. In weiterer Folge können Sie als Waffenbesitzer Ihre Waffen auf freiwilliger Basis beschussamtlich erproben lassen oder aufgrund von Mängeln oder Umbauten dazu verpflichtet sein.

Waffen oder Waffenteile mit im Vorfeld bekannten oder offensichtlichen Mängeln, die Zweifel an der Waffensicherheit erlauben, werden ohne Beschusszeichen, jedoch mit einer Protokollnummer zurückgestellt. Sind die bestehenden Mängel irreparabel, ist das Beschussamt allgemein verpflichtet, die Waffe oder die betroffenen Teile unbrauchbar zu machen. Als kaufrechtlicher Eigentümer einer Waffe können Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen, dies nicht zu tun, wenn Sie die Waffe lediglich zu Dekorationszwecken oder wegen ihres Kunst- oder Sammelwertes aufbewahren.

Erfüllt Ihre Waffe alle Kriterien, richten sich die Abläufe und technischen Details nach der Beschussverordnung und variieren je nach Waffentyp.

Die Phasen der Beschussprüfung

Vorbeschuss

Bei Flinten und mehrläufigen Gewehren (z. B. Drilling) wird zunächst ein Vorbeschuss durchgeführt. Der Vorbeschuss ist eine zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, bei der Magnet-, Ultraschall- oder Röntgenprüfgeräte sowie ähnliche Geräte oder Methoden eingesetzt werden dürfen. Diese erste Phase dient der Feststellung von Materialfehlern an den Waffenteilen, bevor der Beschusstest erfolgt. Treten Materialfehler auf, sieht die Beschussverordnung einen Stopp der Prüfung vor und die Waffe kommt ohne Beschusszeichen zurück zum Einreichenden (meist Hersteller). Besteht die Waffe den Vorbeschuss, erhält sie ein Vorbeschusszeichen und ist zur nächsten Prüfphase zugelassen.

Ein solcher Vorbeschuss kann zwar auch bei anderen Waffentypen durchgeführt werden, ist jedoch explizit für Flinten und mehrläufige Gewehre gesetzlich vorgeschrieben. Diese bringen konstruktionsbedingt andere Material- und Fertigungsrisiken mit sich als Pistolen, Revolver oder andere Büchsen. Glatte Läufe mit Choke weisen beispielsweise unterschiedliche Wandstärken mit häufig konischen Verengungen auf. Derartige Geometrien können lokale Schwachstellen begründen, die sich durch den Vorbeschuss besser und schonender erkennen lassen als durch einen Endbeschuss, der im schlimmsten Fall die Waffe sprengen kann. Außerdem werden genau diese Risiken im Vorbeschuss vorab ausgeschlossen respektive reduziert (oder eben auch nicht).

Hinweis:
Sie können und dürfen Schusswaffen auch selbst zum Beschuss einreichen, unter gewissen Umständen sind auch Sie als Waffenbesitzer dazu verpflichtet. Sie müssen die Waffe allerdings in einem sauberen Zustand übergeben. Eine völlig verdreckte oder von Schimmelsporen übersäte Waffe wird dem Prüfverfahren nicht unterzogen.

Sicht- & Funktionsprüfung beim Beschusstest

Im Hauptteil der Erprobung gelangen zunächst die vorhandenen Kennzeichnungen zur Kontrolle, darunter die Waffennummer, Herstellungsort und -jahr, Herstellerkennzeichnung (z. B. Firmenlogo) und die Art des verwendeten Laufmaterials durch Angabe der Werkstoffbezeichnung nach ISO-Norm. Ist die deutliche Sichtbarkeit und dauerhafte Anbringung aller gesetzlich erforderlichen Kennzeichnungen auf mindestens einem der höchstbeanspruchten Waffenteile zu bestätigen und entsprechen diese den Vorgaben aus der Schusswaffenkennzeichnungsverordnung, findet in weiterer Folge eine Überprüfung der Funktionssicherheit statt.

Hierbei geht es vor allem um die Funktion des Lade- und Entlademechanismus, der Verschlusseinrichtung, des Schlosses, der Sicherungen sowie der Spann- und Zündeinrichtungen einer Waffe. Diese Prüfung erstreckt sich erneut auf etwaige Materialfehler und Schwachstellen, vor allem aber auf eine ausreichende Verriegelungsfläche und den Belastungsquerschnitt im Kontext zur Materialfestigkeit. Auch Schweißstellen an höchstbeanspruchten Teilen sowie etwaige Aufbauchungen des Laufes und des Patronenlagers sind Teil der Inspektion.

Hinzu kommen unterschiedliche Abmessungen, etwa der Verschlussabstand, der Laufdurchmesser, bei Flinten die Choke-Bohrungen und viele weitere Waffenmaße. Sämtliche Abmessungen müssen letztendlich den TDCC-Tabellen der CIP entsprechen, die der Beschussverordnung als Anhang beigefügt sind. Dies dient der Feststellung und Vorabanalyse der generellen Schussfestigkeit sowie der Störungsresistenz der Waffe.

Treten in dieser Phase bestimmte Mängel auf, erfolgt noch vor der nächsten Prüfphase eine Rückstellung. Absolute Ausschlusskriterien sind an dieser Stelle zum Beispiel mit freiem Auge sichtbare Vertiefungen, Furchen und Falten im Inneren des Laufes, nicht eingehaltene Abmessungen, eine mangelhafte Konstruktion des Verschlusses oder auch Korrosion: Eine korrodierte Waffe mag vielleicht schussfest sein und Vorbeschuss und Funktionstest bestehen, das Beschussamt ist trotzdem verpflichtet, korrodierte Waffen ohne Beschusszeichen zurückzustellen.

Endbeschuss

Liefert der Hauptbeschuss keine Ausschlussgründe, erfährt die Waffe den finalen Endbeschuss. Hier erfolgt nun das, was wir eigentlich als Beschusstest kennen: das Schießen von überladenen Patronen. Diese müssen den Bestimmungen der Patronenprüfordnung 2013 entsprechen. Das setzt beispielsweise voraus, dass die Munition (aufgrund der Überladung) eindeutig als Beschussmunition gekennzeichnet ist. Entweder hat Beschussmunition einen gerändelten oder rot gefärbten Hülsenboden, eine rot gefärbte Hülse oder ist mit der Aufschrift „Beschussmunition“ gekennzeichnet; gemeinsam mit der Angabe des Gasdrucks auf der Hülse.

Wiedergeladene Patronen mit mehr Treibladung sind für einen Beschusstest daher nicht zulässig, da sie einerseits nicht als Beschussmunition gekennzeichnet und von der Patronenprüfordnung grundlegend ausgenommen sind. Sämtliche kritische Abmessungen der Beschussmunition (z. B. Geschossdurchmesser, Hülsenlänge, Randdicke, Hülsenboden- und Hülsenmunddurchmesser) müssen innerhalb der TDCC-Tabelle des jeweiligen Kalibers liegen und maßhaltig sein. Die einzelnen Werte variieren und sind abhängig davon, welcher Waffentyp zum Beschusstest gelangt (Kurzwaffe, Langwaffe, Flinte, Büchse …).

Die Kombination aus zu prüfender Waffe und Beschussmunition ergibt im besten Fall eine funktionssichere Waffe ohne Störung im Zünd- und Nachladevorgang.

Endkontrolle

Die Kontrolle nach dem Endbeschuss hat dieselben Inhalte wie die vorige Sichtprüfung und Funktionskontrolle und prüft nochmals die Maßhaltigkeit der Waffenteile. Auch hier kann es noch vorkommen, dass eine Waffe den Beschuss nicht besteht, wenngleich sie es bis hierher geschafft hat. Bei irreparablen Mängeln nach dem Endbeschuss macht das Beschussamt die Waffe unbrauchbar. Besteht die Möglichkeit der Instandsetzung der Waffe, bekommt der Einreicher sie ohne Beschussstempel zurück. Eine erneute Einreichung nach Instandsetzung ist jederzeit möglich.

Hat die Waffe den Beschusstest bestanden, erhält sie abschließend ihr Beschusszeichen und wird im Beschussverzeichnis eingetragen. Alle gültigen Beschusszeichen sind tagesaktuell in der Prüfzeichenverordnung 2013 einsehbar.

Abschließender Hinweis:
Die CIP-Kennung ist kein Beschusszeichen!

Jede Waffe kann eine CIP-Kennung ohne gültigen Beschuss haben. Und einen gültigen Beschuss ohne CIP-Kennung, wenngleich dies bei modernen Waffen nahezu unmöglich ist. Bei historischem Altbestand und Erbstücken kommt dies aber regelmäßig vor. Ein gültiges Beschusszeichen ist gesetzlich verpflichtend. Eine CIP-Kennung auf der Waffe nicht.

Es gibt Waffen, die ihren Beschussstempel lange vor der Entstehung der CIP und ihrer Normen erhalten haben. Dieser Beschussstempel ist womöglich immer noch gültig, auch ohne CIP.

Beschussstempel werden vom Beschussamt angebracht, das CIP-Zeichen von den Herstellern. Es kann vor der Erprobung, nach der Erprobung und gänzlich unabhängig von einer solchen angebracht werden. Jedoch darf die Waffe in der EU erst mit gültigem Beschuss in Verkehr gebracht werden.


FAQ zum Beschusstest

Woran erkenne ich, ob meine Waffe einen gültigen Beschuss hat?

Die aktuell gültigen Beschusszeichen finden Sie in der Prüfzeichenverordnung. Weisen die höchstbeanspruchten Waffenteile jeweils für sich einen dieser Stempel auf, ist der Beschuss gültig.

Ebenfalls gültig sind die Beschusszeichen anderer Staaten, wenn diese sich dem CIP-Übereinkommen angeschlossen haben. Diese sind ebenfalls in der österreichischen Prüfzeichenverordnung angeführt. Wenn Ihre Waffe also ein Beschusszeichen aus Deutschland oder aus Belgien aufweist, ist dieses in Österreich ebenfalls gültig.

Gültig sind diese Zeichen dann, wenn sie eindeutig erkennbar und identifizierbar sind.

Wann muss eine Waffe neu erprobt werden – und wann nicht?

– bei jedem gegebenen Mangel hinsichtlich der Funktionssicherheit
– bei Austausch höchstbeanspruchter Teile der Handfeuerwaffe verbunden mit Passarbeit
– bei Einbau eines Einstecklaufes
– bei Änderung der TDCC-Abmessungen oder Abweichungen von diesen
– bei jeder Veränderung der Materialfestigkeit, vor allem durch nachträgliche Wärmebehandlung bei Temperaturen über den jeweils vorgegebenen Anlasstemperaturen
– bei jeder Verringerung der Wanddicke

Unabhängig von dieser anlassbezogenen Verpflichtung zum Neubeschuss können Sie Ihre Waffe jederzeit freiwillig zur beschussamtlichen Erprobung einreichen.

Was genau sind diese höchstbeanspruchten Teile einer Waffe?

Fertige Läufe, Verschlüsse, als Patronenlager dienende Trommeln sowie alle dem Gasdruck unmittelbar ausgesetzten Teile einer Handfeuerwaffe.

Meine Waffe hat einen CIP-Stempel, aber keinen gültigen Beschuss. Darf ich damit trotzdem schießen gehen?

Nein – das Schießen ohne gültigen Beschuss ist, auch wenn dieser nicht beschussamtlich entwertet wurde, nicht erlaubt (§ 32 Abs. 2 BeschV)