Juristische Beiträge – das Waffenrecht:
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Waffenrecht
Das Waffenrecht ist eine rein nationale Angelegenheit. Für Sie als Waffenbesitzer gilt die Rechtsprechung Ihres Wohnsitzstaates. Waffengesetze in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten weichen von der Rechtsprechung anderer EU-Mitgliedsstaaten mehr oder weniger stark ab. Aber sie teilen sich zwei Gemeinsamkeiten: Die EU-Feuerwaffenrichtlinie und die EU-Feuerwaffenverordnung. Sie bilden die Basis für alle Waffengesetze in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.
Hemmungslos – der Waffenblog behandelt schwerpunktmäßig die österreichische Waffengesetzgebung mit Exkursen nach Deutschland und seltener auch in die Schweiz. Tagesaktuelle Gesetze sind in Österreich im Rechtsinformationssystem des Bundes zu finden. Ob es nun um waffenrechtliche Dokumente geht, um juristische Begriffsbestimmungen oder um Ihre persönlichen Rechte und Pflichten: Mit waffenrechtlichen Bestimmungen sollten Sie sich zumindest im Rahmen Ihrer eigenen Berechtigungen auseinandergesetzt haben. Genau genommen obliegt Ihnen dazu sogar eine implizite Verpflichtung. Eine Vielzahl richterlicher Entscheidungen fällt zum Nachteil der Betroffenen aus, wenn „Ich habe es nicht gewusst“ als Rechtfertigungsversuch dient.
Unwissenheit schützt also vor Strafe nicht, besonders nicht im Waffenrecht. Neben einer fundierten Rechtskunde-Schulung (für konkrete Rechtsberatungen konsultieren Sie bitte den Juristen Ihres Vertrauens) ergänzt der Blog-Bereich Waffenrecht Ihren Alltag als Waffenbesitzer und bringt Ihnen bei, das WaffG und die dazugehörigen Verordnungen anzuwenden.




