Der Waffenführerschein ist ein Dokument bzw. ein Begriff, der im gesamten europäischen Waffenrecht so nicht vorkommt. Warum genießt er in Österreich dennoch einen so hohen Bekanntheitsgrad und was kann er? Hinter dem WaffFS steckt ein unternehmerischer Wiffzack.

Heute:
- Was ist der WaffFS eigentlich?
- Rechtliche Parameter
- Aussteller
- Ihr Weg zum WaffFS
- Warum DMS keinen WaffFS ausstellt
- Waffenführerschein vs. WBK vs. Waffenpass
Was ist der WaffFS eigentlich?
Möchten Sie in Österreich ein waffenrechtliches Dokument beantragen, ist Ihre zuständige Waffenbehörde verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass Sie voraussichtlich sachgemäß mit Schusswaffen umgehen werden. Die Behörde dreht den Spieß um: Gelebte Praxis ist, dass Sie der Behörde nun genau das nachweisen müssen und die Behörde so ihrer Pflicht nachkommen kann. Der Waffenführerschein ist die gängigste und bekannteste Nachweis-Variante in Österreich.
Im physischen Sinne handelt es sich dabei um ein rosafarbenes Heftchen, das der früheren KFZ-Lenkberechtigung ähnelt. Es besteht aus einem Papier von spezieller Zusammensetzung und Struktur und ist robuster als herkömmliches Büropapier.
Im WaffFS werden neben Ihren persönlichen Daten noch Termine eingetragen. Konkret: Termine, zu denen Sie an bestimmten Schulungen teilgenommen haben. Nämlich an Schulungen über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen. Im Regelfall bestehen diese Schulungen aus einem Theorie- und einem (sehr) kurzen Praxisteil, in dem Sie die Handhabung einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe der Kategorie B erklärt bekommen und 5 bis 10 Schuss mit dieser abgeben.
Gibt es rechtliche Parameter?
Ja, allerdings nur einen einzigen: den § 5 der 2. WaffV.

Aus diesem Paragrafen ist herauszulesen, dass es auch andere Wege gibt, Ihrer Waffenbehörde den sachgemäßen Umgang mit Waffen nachzuweisen. So etwa explizit der Nachweis des ständigen Gebrauchs der Waffen als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe. Das Vorhandensein von Sammlerwaffen hingegen reicht nicht automatisch als Alternative zum Waffenführerschein. Wenn Sie also bereits seit einer Weile (mind. 12 Monate) schießen gehen und dies nachweisen können, müssen Sie nicht zwingend einen Waffenführerschein absolvieren; aber Sie müssen die regelmäßigen Schießtermine nachweisen.
Wer darf einen WaffFS ausstellen?
Im § 5 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung wird erwähnt, dass insbesondere (aber nicht ausschließlich) die Bestätigung eines Gewerbetreibenden als Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen in Betracht kommt, wenn dieser zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist. Diese Gewerbetreibenden dürfen demnach ausdrücklich diese Nachweise ausstellen und tun dies im Regelfall mit einem Waffenführerschein.
Jedoch verbieten weder das Waffengesetz noch eine der dazugehörigen Verordnungen die Ausstellung solcher Nachweise durch andere Personen und Institutionen. Damit dürfen beispielsweise auch Sportschützenvereine und selbstständige Schießtrainer solche Nachweise ausstellen, obwohl sie keine Waffenhandels-Gewerbetreibenden sind.
Welchen Formvorschriften unterliegt der WaffFS?
Keinen. Der Nachweis darf zwar ein rosafarbenes Heftchen sein, muss aber nicht. Sie können und dürfen auch mit einem DIN-A4-Zertifikat oder einem beliebig anders designten Nachweis zur Waffenbehörde gehen. Der einzige Haken: Ob das, was Sie als Nachweis vorlegen, auch anerkannt wird, entscheidet Ihre Waffenbehörde im eigenen Ermessen. Das gilt grundsätzlich auch für den Waffenführerschein.
Da in der 2. WaffV konkret steht, dass Bestätigungen von Gewerbetreibenden, die zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt sind, in Betracht kommen, genießen diese bei der Behörde einen gewissen Vertrauensvorschuss. Trotzdem: Auch ein Waffenführerschein ist kein Garant für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte. Kommt es hart auf hart, ist die Behörde nicht verpflichtet, Ihren vorgelegten Nachweis anzuerkennen. Ob das nun ein WaffFS ist, eine DMS Firearms License oder ein beliebiges anderes Format, ist einerlei.
Alle waffenrechtlichen Dokumente, die in Österreich einer Formvorschrift unterliegen, sind den Anlagen 1 – 10 der 2. WaffV zu finden.
Ihr Weg zum WaffFS
Der einfachste Weg ist ein simpler Kurs bzw. Lehrgang. Gerade, wenn Sie bisweilen noch nie mit Schusswaffen zu tun hatten, haben Sie gar keine andere Möglichkeit, als den Nachweis über eine Schulung zu erwerben. Suchen Sie sich einen Anbieter, der Ihre anfänglichen Ansprüche deckt.
Möchten Sie einen Waffenführerschein vorlegen, gehen Sie am besten zu einem Waffen- und Munitionshändler oder zum Betreiber eines behördlich genehmigten Schießstandes. Die Kosten für den Waffenführerschein belaufen sich meist auf EUR 70,00 bis EUR 90,00. Da die Termine normalerweise als Gruppenkurse abgehalten werden, beinhaltet ein Waffenführerschein-Kurs aber oft wenig Praxis (5-10 Schuss pro Teilnehmer) und lässt Sie meines Erachtens (ich musste ihn selbst vor einiger Zeit absolvieren) mit mehr offenen Fragen nach Hause gehen, als Sie zuvor hatten.
Deshalb habe ich mir erlaubt, mit der DMS Firearms License als Nachweis eine Alternative zu schaffen. Dieser Lehrgang ist mit EUR 280,00 zwar deutlich kostspieliger, beinhaltet aber auch mehr. Etwa 5h Theorie in inhaltlicher Anlehnung an die deutsche Waffensachkunde, 1h Schießtraining auf einem behördlich genehmigten Schießstand und ein 80-seitiges Lehrgangs-Handbuch zum Nachlesen, ergänzt durch ein Zertifikat und ein Auffrischungsheft zur Vorlage bei der Behörde.
Die DMS Firearms License können Sie wahlweise als Kleingruppenkurs am Schießstand des BSSLV in Eisenstadt absolvieren (um EUR 30,00 günstiger) oder als Privatlehrgang auf einem Schießstand Ihrer Wahl. Im zweiten Fall bleibt nach dem Training ausreichend Zeit für all Ihre Fragen.
Warum stellt DMS keinen Waffenführerschein aus?
Der WaffFS in seiner heutigen Form wurde einst von einem Waffenhändler ins Leben gerufen. Seither wird er von diesem in Druck gegeben und an andere Gewerbetreibende als Branchenangehörige mit unterschiedlichen Dokumentennummern auf Blanko-Scheinen ausgehändigt. Nun ist jedoch nicht jeder Selbstständige zugleich Gewerbetreibender.
Selbstständige Schießtrainer sind beispielsweise „neue Selbstständige“ und folglich weder Gewerbetreibende noch Mitglieder der Wirtschaftskammer. Blanko-Waffenführerscheine sind für sie nicht ohne Weiteres erwerbbar, da sie aus gewerberechtlicher Sicht keine Branchenangehörigen sind.
Ich selbst habe mich außerdem aus urheberrechtlichen Gründen und aus Gründen des Markenschutzes entschieden, meinen eigenen Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen zu gestalten. Für Sie macht es formal aber keinen Unterschied, ob Sie mit einem WaffFS, einer DMS Firearms License oder einem anderen Dokument zur Behörde gehen. Lediglich Umfang und Inhalt des Kurses unterscheiden sich vom Waffenführerschein.
Und was unterscheidet den Waffenführerschein von Waffenbesitzkarte und Waffenpass?
Der Waffenführerschein ist ein reiner Schulungsnachweis bzw. eine Teilnahmebestätigung. Er verleiht keine Berechtigung. Trotz seines irreführenden Namens berechtigt er Sie insbes. nicht zum Führen von Waffen.
Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb, Besitz und Einführen (aber nicht zum Ausführen) von genehmigungspflichtigen Schusswaffen der Kategorie B sowie zum Erwerb und Besitz (aber nicht zur Ein- oder Ausfuhr) von Munition für Faustfeuerwaffen.
Ein Waffenpass umfasst dieselben Berechtigungen wie die WBK plus zusätzlich das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit. Damit Sie aber eine WBK oder einen WP überhaupt beantragen können, müssen Sie der Waffenbehörde den Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen vorlegen; also einen Waffenführerschein, die DMS Firearms License oder den Nachweis des ständigen Gebrauchs der Waffen als Jagd-, Sport- oder Dienstwaffe. Oder etwas anderes.
Kurzum: Der Waffenführerschein berechtigt Sie zu nichts. Sie benötigen ihn im Regelfall jedoch, wenn Sie erstmals eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen. Nur in wenigen Fällen kann zu diesem Zeitpunkt bereits der regelmäßige Umgang mit Schusswaffen im Zuge der Jagd, der Sportausübung oder als Dienstwaffenträger nachgewiesen werden, da Betroffene vorab meist verabsäumen, diese Aktivitäten nachweisbar zu dokumentieren.
FAQ zum Waffenführerschein
Der WaffFS ist in der Regel ein Gruppenkurs mit bis zu 20 Personen, wobei die Praxis meist aus 5-10 abgegebenen Schüssen besteht und der Theorieanteil sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.
Die DMS Firearms License ist primär ein Privatlehrgang, der bereits 1h Schießtraining und 5h Theorie in zunehmender Anlehnung an die deutsche Waffensachkunde beinhaltet. Zusätzlich gibt es ein 80-seitiges Lehrgangs-Handbuch nach der jeweils aktuellen Rechtsprechung. Die „FiLi“ kann auf Wunsch als Kleingruppenkurs auf der Schießanlage des BSSLV in Eisenstadt arrangiert werden; im Schießtraining werden aber nicht alle Teilnehmenden zeitgleich betreut, sodass jeder bestmögliche Trainingsqualität erfährt.
Ja, auch Minderjährige dürfen einen solchen Kurs belegen, sofern die Schießanlage behördlich bewilligt und der Schießstandbetreiber damit einverstanden ist. Da es sich beim WaffFS lediglich um einen Schulungsnachweis ohne Berechtigungen handelt. Einziger Nachteil: Ihr Sohn bzw. Ihre Tochter kann mit diesem Nachweis keine Waffenbesitzkarte beantragen, solange nicht entweder das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht ist oder eine Ausnahmebewilligung vorliegt.
Nach der 1. Teilnahme an einem Waffenführerscheinkurs gilt die Teilnahmebestätigung 6 Monate lang. Innerhalb dieser Zeitspanne müssen Sie Ihre Waffenbesitzkarte beantragen; anderenfalls verfällt der Nachweis und Sie müssen diesen erneut erbringen.
Haben Sie Ihre WBK und Ihre erste genehmigungspflichtige Schusswaffe erworben, gilt der WaffFS indirekt 5 Jahre. Alle 5 Jahre werden Sie amtlich auf Ihre waffenrechtliche Verlässlichkeit überprüft. Können Sie im Zuge dieser Überprüfung nicht nachweisen, dass Sie Ihre Waffe regelmäßig bzw. ständig dienstlich, sportlich oder jagdlich verwenden, müssen Sie den Kurs erneut belegen.






