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Rechtsquellen für Waffenbesitzer

Alles, was Recht ist, sollten Sie bei Gelegenheit nachprüfen. Halbwahrheiten und Rechtslegenden haben im Umgang mit Schusswaffen nichts zu suchen. Erste Anlaufstelle für die selbstständige Überprüfung juristischer Behauptungen ist das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Dort finden Sie tagesaktuelle Gesetze und Verordnungstexte. Diesmal geht es um die verschiedenen Rechtsquellen an sich: Sie sollen wissen, wo genau Sie nachschauen müssen, wenn Sie Informationen benötigen.

In diesem Beitrag:

  1. Primäre Rechtsquellen: WaffG & Durchführungsverordnungen
  2. Sekundäre Rechtsquellen: Kriegsmaterial, Beschuss, Prüfzeichen & Schusswaffenkennzeichnung
  3. Weitere Rechtsquellen: Pyrotechnik, Sprengmittel, Jagd, Strafrecht, Airsoft & Paintball
  4. Internationale Übereinkommen als Rechtsquellen: Schengen & CIP

Primäre Rechtsquellen

WaffG 1996

Das WaffG regelt den zivilen Umgang mit Waffen ganz allgemein. Jeden Waffenbesitzer betreffen dieselben grundlegenden Bestimmungen über Erwerb und Besitz, das Überlassen, die sichere Verwahrung, die Registrierung und die Mitnahme in andere EU-Mitgliedsstaaten.

1. WaffV

Die 1. WaffV geht im Detail auf psychologische Begutachtungsstellen und den Ablauf des Gutachtens ein, das Sie für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte in Österreich benötigen. Auch Bestimmungen über verbotene Munition sind enthalten.

2. WaffV

In der 2. WaffV werden die sichere Verwahrung von Waffen und Munition und die behördliche Überprüfung Ihrer waffenrechtlichen Verlässlichkeit konkretisiert. In den Anhängen finden Sie Muster all jener Dokumente, für die in Österreich eine Formvorschrift besteht. Den Waffenführerschein nicht.

Das Basis-Paket der österreichischen Rechtsquellen

Die grundlegenden Bestimmungen über den zivilen Umgang mit Waffen im WaffG entstammen der EU-Feuerwaffenrichtlinie und der EU-Feuerwaffenverordnung. Diese beiden Rechtsquellen sind der nationalen Gesetzgebung aller EU-Mitgliedsstaaten übergeordnet. Das, was mit dem österreichischen WaffG in Österreich oder dem deutschen WaffG in Deutschland geregelt wird, ist grundlegend der EU-Feuerwaffenrichtlinie zu entnehmen. Da jeder Mitgliedsstaat eine gewisse Entscheidungsfreiheit genießt, wie er diese Richtlinie umsetzt, gleicht kein Waffengesetz innerhalb der EU dem anderen.


Sekundäre Rechtsquellen

KMG

Das Kriegsmaterialgesetz behandelt am Rande den Umgang mit Kriegsmaterial. Dem KMG entnehmen Sie Bestimmungen rund um die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie die Verbringung von Kriegsmaterial über Staatsgrenzen sowie der erforderlichen Bewilligungen. Für die interessanteren Informationen müssen Sie allerdings einen Blick in die dazugehörige Verordnung werfen; sie betrifft Sie eher. Auch, wenn Sie kein Kriegsmaterial besitzen, denn die Unterschiede zwischen Kriegsmaterial und Nicht-Kriegsmaterial sind erschreckend marginal.

KMV

Sie besteht aus einer konkreten Liste von Gegenständen, die als Kriegsmaterial gelten. Besonders relevant für Sie als Waffenbesitzer ist der oberste Abschnitt: § 1 Z 1 lit. a bis d. Hier sind ein paar Schusswaffen und Kaliber angeführt, die im jagdlichen oder sportlichen Gebrauch gängig und üblich sind. Nur 3 Buchstaben entscheiden, ob Ihre Schusswaffe nun Kriegsmaterial ist oder noch unter das WaffG fällt. Das Kürzel CIP verhilft zur Identifizierung, ob Ihre Schusswaffe eine Jagd- oder Sportwaffe ist. Wie genau, erfahren Sie in diesem Beitrag: CIP: Jagdwaffe & Sportwaffe

BeschG

Das Beschussgesetz regelt unter anderem die Erprobung (ugs. „Beschusstest“) von Handfeuerwaffen und Patronen im Groben. Eine Schusswaffe, die dieser Erprobung nicht unterzogen wurde oder sie nicht bestanden hat, darf in Österreich nicht in Verkehr gebracht werden. Grundlegend bestimmt das BeschG, welche Waffen und Patronen dieser Erprobung zu unterziehen sind, wer diese durchführt und welche Befugnisse Beschussämter im Zuge dieser Erprobungen haben. Etwa den Ausschluss bestimmter Waffen aus Sicherheitsgründen.

BeschV

Die Beschussverordnung legt im Detail fest, welche Kriterien die erprobten Handfeuerwaffen (nicht Patronen) am Ende erfüllen müssen und wie sie nach ihrem Beschusstest zu kennzeichnen sind (Beschusszeichen). Auch der Ablauf von Funktionstest, Prüfung, Kennzeichnung und den Abmessungskontrollen ist genau vorgegeben. Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen Handfeuerwaffen für Munition mit rauchlosem Pulver, Schwarzpulverwaffen und Böllern, die jeweils eigenen Kriterien unterliegen, sowie zwischen Einzel- und Typenprüfungen.

Patronenprüfordnung

Die Patronenprüfordnung behandelt nun den genauen Ablauf von Beschusstests und Beschussprüfungen von Munition für Handfeuerwaffen. Sie legt die Arten der Patronenprüfung fest und nennt technische Spezifikationen, denen die geprüfte Patrone entsprechen muss. So müssen diese einen bestimmten Gasdruck, Mündungsimpuls und eine spezifische Geschossenergie aufweisen. Setzen Sie sich intensiv mit dem Wiederladen auseinander, ist die Patronenprüfordnung für Sie ein äußerst wichtiger Anker: Nicht alles, was in Ihrer Waffe (noch) funktioniert, ist am Schießstand auch rechtlich zulässig.

Prüfzeichenverordnung

In dieser Verordnung finden Sie die Beschussprüfzeichen, Stempel und Symbole, die nach erfolgreichen Erprobungen und Überprüfungen von den Beschussämtern vergeben und in Österreich anerkannt sind. Beschusszeichen aus anderen Staaten unterliegen per Verordnung einer Formvorschrift. Auf Ihrer Waffe bzw. Munition treten bestimmte Stempel und Symbole mitunter in Kombination oder wiederholt auf. Auf das Beschusszeichen Ihrer Waffe sollten Sie ein Auge haben: Händler verkaufen mitunter Waffen ohne Beschuss als Sammlerexemplar.

SchKG

Das SchKG geht Hand in Hand mit BeschG und BeschV. Sollen Handfeuerwaffen im Bundesgebiet in Verkehr gebracht werden, müssen sie bestimmte Kennzeichnungen aufweisen. Das SchKG sagt, welche – und wo sie angebracht sein müssen.

SchKV

Die zum SchKG gehörige Verordnung bestimmt, welche Schriftarten und Stempelverfahren für die Schusswaffen-Kennzeichnung zum Einsatz kommen, wie groß die Schrift sein muss und welches Alphabet bzw. Zahlensystem zur Anwendung kommen darf (zB römisch, arabisch).

Technisch, physikalisch, chemisch

Themen wie Beschuss und Schusswaffen-Kennzeichnung sind vor allem für Waffensammler oder für Erben historischer Exemplare von Bedeutung. Dennoch sollte sich jeder Waffenbesitzer zumindest mit jenen Stempeln und Zeichen auseinandersetzen, die sich auf seinen eigenen Waffen befinden. Vor allem für die Eruierung, ob denn eine bestimmte Waffe eine Jagd- oder Sportwaffe ist oder ob der Beschuss überhaupt noch gültig ist, ist das Wissen um Stempel und Prüfzeichen hilfreich, denn für manche Dinge existieren keine Rechtsquellen. Es gibt beispielsweise keine eindeutige Definition im österreichischen Waffenrecht, was denn eine Jagd- und was eine Sportwaffe ist. Auch für Jagd- und Sportmunition nicht. Eine Waffe, die bestimmte Zeichen nicht aufweist, aber eine bestimmte Munitionstype verschießt, könnte Kriegsmaterial sein. Obwohl sie nie im Krieg verwendet wurde.


Weitere Rechtsquellen

Früher oder später werden Sie sich vermutlich nicht mehr mit dem Schießen allein beschäftigen, sondern auch mit anderen fachbezogenen Themen. Möchten Sie beispielsweise mit Wiederladen beginnen, kann es nicht schaden, sich ein Grundwissen rund um Zündsätze und Treibmittel im Pyrotechnik- oder Sprengmittelgesetz anzueignen. Beantragen Sie Ausnahmebewilligungen für Kriegsmaterial, kommt die Kriegsmaterial-Deaktivierungsverordnung hinzu.

PyroTG

Das PyroTG regelt den Besitz, die Verwendung und Überlassung, das Inverkehrbringen sowie die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze sowie das Böllerschießen. Ebenfalls behandelt werden Kennzeichnung und Kategorisierung von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen. Bestimmungen darüber, wer Ausbildungen in diesem Bereich abhalten und wer an solchen teilnehmen darf, sind ebenfalls enthalten.

SprengG

Treibladung, Zündsatz oder Schießmittel sind Begriffe aus dem Sprengstoffrecht und im SprengG definiert, kommen aber auch im Umgang mit Schusswaffen und Munition immer wieder vor. Im SprengG sind Bestimmungen rund um die Herstellung, Bereitstellung, Verarbeitung, Verbringung und Inverkehrbringen, der Handel, Erwerb und Besitz, das Lagern, Überlassen, Entsorgen und Vernichten von Schieß- und Sprengmitteln vorgegeben.

JagdG

In den 9 Landesjagdgesetzen finden sich Regelungen rund um die Ausübung der Jagd und die Verwaltung von Eigen- und Genossenschaftsjagden. Sie beinhalten Schonvorschriften und Vorschriften für die Führung von Jagdbetrieben. Außerdem sind der Umgang mit Wildschäden, jagdliche Verbote sowie einzelne Strafbestimmungen im Falle von Verstößen, festgesetzt. Einzelne Bestimmungen unterscheiden sich in den Bundesländern.

Softair-Verordnung

Softair-Waffen sind keine Waffen nach dem WaffG, aber auch kein Spielzeug. Sie unterliegen einer eigenen Softair-Verordnung, die besagt, dass sie, obwohl sie keine Waffen sind, erst ab 18 Jahren erworben und besessen werden dürfen. Auch Paintball-Markierer fallen in diese Verordnung. Wollen Sie Paintball-Markierer oder Softair-Waffen erwerben, werfen Sie einen Blick hinein; diese Verordnung besteht aus nur 3 Paragrafen.

Deaktivierungs-verordnung

Die Deaktivierungsverordnung gibt es in Österreich zweifach: eine für die Deaktivierung von Kriegsmaterial und eine für die Deaktivierung von Schusswaffen, die kein Kriegsmaterial sind. Sie legen fest, welche Eigenschaften die Gegenstände jeweils nach einer Bearbeitung aufweisen müssen, um als deaktiviert zu gelten. Das Kriegsmaterial betreffend, sind in der Anlage 1 genaue technische Maßnahmen gelistet.

StGB

Das StGB nennt sämtliche per Gesetz strafbare Handlungen aus unterschiedlichsten Lebensbereichen und die jeweils vorgesehenen Geld- oder Freiheitsstrafen. Von besonderer Relevanz ist, dass sich eine Strafe für eine Tat, die schon im WaffG als gerichtlich strafbar angeführt ist, dem StGB zufolge um die Hälfte ihres Ausmaßes erhöhen kann. Auch definiert das StGB den Begriff der Waffe anders, als das WaffG.


Internationale Übereinkommen als Rechtsquellen

Übereinkommen sind zwischenstaatliche Vereinbarungen, bei denen jeder Staat für sich entscheidet, ob er Vertragspartei sein möchte. Falls ja, hat er sich an die Regeln des Übereinkommens zu halten. Ein paar der bekanntesten Übereinkommen bzw. Abkommen sind Schengen, die Genfer Konventionen, der Vertrag von Maastricht (die ursp. Fassung des Vertrages über die Europäische Union) oder das Klimaabkommen. Einige davon haben auch auf den Waffenbesitzer unmittelbar Einfluss.

Schengener Abkommen

Das Schengener Abkommen ist ein internationales Übereinkommen über die Abschaffung stationärer Grenzkontrollen, insbes. an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Auf Sie als Waffenbesitzer wirkt es sich unmittelbar aus, wenn Sie innerhalb des Schengenraumes, aber außerhalb Ihres Heimatlandes Jagdreisen antreten oder an Schießwettkämpfen teilnehmen und Ihre eigenen Waffen mitnehmen möchten.

CIP-Übereinkommen

Staaten, die sich an das C. I. P.-Übereinkommen 1969 angeschlossen haben, haben entschieden, ihre nationalen amtlichen Beschusszeichen gegenseitig anzuerkennen. Das Beschusszeichen der Vertragsparteien besteht aus der Kombination der C. I. P.-Kennung inkl. Beschussart und dem individuellen Zeichen des Beschussamtes, welches ein österreichisches oder eben auch ein ausländisches sein kann.

Genfer Konventionen

Die Genfer Konventionen sind das globale Kriegsrecht, das bereits vor dem 2. Weltkrieg existierte und aufgrund seiner Grausamkeit 1949 überarbeitet wurde. Das 1. und 2. Abkommen verpflichtet die Kriegsparteien, für Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige zu sorgen, auch wenn diese der gegnerischen Kriegspartei angehören. Die 3. Konvention regelt die Behandlung von Kriegsgefangenen, die 4. soll den Schutz der Zivilbevölkerung sichern.

Diese kompakte Vorstellung unterschiedlicher Rechtsquellen ist bei Weitem nicht vollständig. Aber sie gibt Struktur. Erste Anlaufstelle bei Fragen rund um den Waffenbesitz sollte für Sie immer das national gültige Waffengesetz und dessen Verordnungen sein. Bei spezifischeren Themen halten Sie Ausschau nach weiteren Gesetzen mit Bezug zum Thema und behalten Sie Ihre persönlichen Lebensumstände im Hinterkopf. In jedem Gesetz gibt es Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen für bestimmte Situationen, Personen oder Gegenstände. Was Sie dürfen, darf nicht automatisch auch jeder andere – und was andere dürfen, dürfen Sie womöglich nicht.